Was versteht man unter dem Begriff der Unternehmensform?
Die Unternehmensform - oft auch Rechtsform genannt - bildet die gesetzliche Grundlage Deiner selbständigen Tätigkeit. Bevor Du also selbständig wirst, solltest Du Dich über die verschiedenen Möglichkeiten eingehend informieren. Deine Wahl hat Auswirkungen auf die gesetzliche Haftung als Unternehmer, die Steuerlast und das einzubringende Kapital. Grundsätzlich gibt es in Deutschland drei Arten von Unternehmens- oder Rechtsformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Das Einzelunternehmen
Im Namen steckt bereits der Unternehmenszweck: Das Einzelunternehmen wird von einer Person betrieben und die Gründung ist verhältnismäßig einfach. Für diese Unternehmensform entscheiden sich hauptsächlich Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Vorteilhaft bei dieser Rechtsform: Sie ist schnell gegründet (Gewerbeanmeldung) und es wird kein Mindestkapital benötigt. Außerdem liegt die Entscheidungsbefugnis allein beim Inhaber des Gewerbes. Bei der Haftung muss allerdings beachtet werden, dass der Einzelunternehmer vollumfänglich mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen haftet. Die Besteuerung kann Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer umfassen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Diese Personengesellschaft wählen Unternehmer, die sich mit mindestens zwei Gesellschaftern der Unternehmung verpflichten. Der gemeinsame Zweck der Unternehmung wird ein einem Gesellschaftsvertrag genau beschrieben. Der Unternehmenszweck darf jedoch kein Handelsgewerbe sein. Ist dies der Fall, muss die Unternehmensform der OHG gewählt werden. Die Gründung ist unkompliziert und auch hier muss kein Mindestkapital eingebracht werden. Beide Gesellschafter haben die Geschäftsführung inne und entscheiden gemeinsam. Die Haftung ist nicht beschränkt. Die Besteuerung ist gleich wie bei der Einzelunternehmung, jedoch kann für juristische Personen als Gesellschafter Körperschaftssteuer verlangt werden.